Erklärung zu den Lärmkategorien
Erklärung zu den Lärmkategorien
In der Lärmaktionsplanung wird ausschließlich das Thema Umgebungslärm betrachtet. Hierunter zu verstehen ist Lärm durch Verkehr auf Straße und Schiene und bestimmte industrielle, gewerbliche Anlagen. Die Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt München hat im Hinblick auf Verkehrslärm nur städtische Straßen und Schienenwege i.S.d. PBefG (Trambahn, U-Bahn) zum Gegenstand. Ausgenommen sind demnach Autobahnen und der Schienenverkehr auf Strecken der Deutschen Bahn (z.B. S-Bahn).
Deswegen können Sie folgende Lärmkategorien beim Setzen von Pins auswählen:
- Straßenverkehr: Straßen im Stadtgebiet mit Ausnahme von Autobahnen
- Tram- und U-Bahnverkehr: Öffentlicher Schienenverkehr ohne Schienenverkehr auf Strecken der Deutschen Bahn
- Industrielles Gewerbe: nach der Industrieemissions-Richtlinie der EU
- Sonstiges
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